Hausordnung
Das – auch vorübergehende – Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Die Hausordnung, die Bestandteil der Wohnungsüberlassung ist, ist daher von allen Hausbewohnern und deren evtl. Besuchern einzuhalten.
- Schutz vor Lärm und allgemeiner Belästigung
Unbedingte Ruhe ist im Interesse aller Hausbewohner von 13 bis 15 Uhr und von 22 bis 7 Uhr sowie an
Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr einzuhalten. Insbesondere ist das Musizieren in dieser Zeit zu unterlas-
sen. Fernseh-, Radio und Tonbandgeräte sowie Plattenspieler und ähnliche Tonübertragungsgeräte sind
stets auf Zimmerlautstärke zu beschränken. Insbesondere muss bei geöffneten Fenstern gebührend
Rücksicht genommen werden. Die Benutzung dieser Geräte im Freien darf die Hausbewohner und
Nachbarn nicht stören.
b. Die Wohnruhe störende Geräusche, welche durch Arbeiten oder die Benutzung von Haushaltsgeräten
hervorgerufen werden, werden nur an Werktagen in der Zeit von 7 bis 13 Uhr und von 15 bis 20 Uhr
gestattet.
c. Kinder sind anzuhalten, das Spielen und Lärmen im Treppenhaus zu unterlassen.
d. Rauchen ist innerhalb des Hauses nicht gestattet.Sicherheit
a. Die Haustür muss von 20 bis 6 Uhr verschlossen gehalten werden. Hierfür ist jeder Bewohner oder
dessen Besucher, der das Haus zwischen 20 und 6 Uhr betritt oder verlässt, verantwortlich.
b. Haus- und Hofeingänge, Treppen, Treppenabsätze und Flure müssen von Fahrrädern, Kinderwagen und
anderen Gegenständen jeder Art freigehalten werden, damit sie ihren Zweck als Fluchtweg erfüllen.
c. Fahrräder, Kleinkrafträder, Mopeds, Motorroller und ähnlich Fahrzeuge dürfen auch vorübergehend
nicht in den Mieträumen untergebracht werden.
d. Leicht entzündliche Gegenstände dürfen zur Vermeidung von Brandgefahr nicht im Haus aufbewahrt
werden.
e. Das Betreten des Daches ist weder dem Mieter noch einem von ihm Beauftragten gestattet. Das fach-
gerechte Anbringen von Außenantennen bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung des Ver-
mieters.Reinigung
a. Haus und Grundstück sind reinzuhalten. Verunreinigungen sind vom verantwortlichen Hausbewohner
unverzüglich zu beseitigen.
b. Die Reinigung der Treppe zum Dachgeschoss ist Sache des Mieters. Zur Reinigung gehört auch das
Säubern des Geländers und der Wohnungstüren von außen. Die Reinigung ist einmal wöchentlich vor-
zunehmen.
c. Abfall und Unrat dürfen nur in die dafür vorgesehenen Müllgefäße gefüllt werden. Sperriger Abfall ist
zu zerkleinern, heiße Asche darf nicht in die Müllgefäße geschüttet werden. Es ist darauf zu achten,
kein Abfall oder Unrat im Haus oder auf den Zugangswegen oder auf dem Standplatz der Müllgefäße
liegen bleibt.
d. Die Waschmaschine im Bad steht dem Mieter zur Benutzung zur Verfügung. Wäsche darf nur an
Stellen, die von der Straße nicht einsehbar sind und im Bad getrocknet werden.
e. In die Toiletten und / oder Ausgussbecken dürfen Haus- und Küchenabfälle, Hygieneartikel, Papier-
windeln, Katzenstreu o.ä. nicht entsorgt werden.
f. Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Ein Auskühlen ist dabei zu ver-
meiden. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung nicht entlüftet werden.
Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
- Gestattung zur Nutzung eines Internetzugang mittels WLAN
Der Vermieter unterhält einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes imFerienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet.Diese Mitbenutzung ist eine kostenlose Serviceleistung und jederzeit durch den Vermieter widerruflich.Der Vermieter übernimmt keine Gewähr über Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs fürirgendeinen Zweck.Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLAN‘s ganz, teilweise oder zeitweise einzuschränken.Der Mieter wurde darauf hingewiesen, dass mehrere Gäste diesen Internetzugang nutzen und sich dadurch die ohnehingeringe Surfgeschwindigkeit des Internetzuganges noch weiter verringern kann.Der Vermieter behält sich vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Diensteüber das WLAN zu sperren (z. B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
- Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzernamen und Passwort. Die Zugangsdaten sind nur zum persönlichenGebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich,seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat das Recht, jederzeit den Zugangscode zu ändern.
- Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet (mailen und surfen) ermöglicht.Virenschutz und / oder Firewall stehen nicht zur Verfügung.Der unter der Nutzung des WLAN‘s hergestellten Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher vonDritten eingesehen werden.Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, das Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmerusw.) bei der Nutzung des WLAN‘s auf das Endgerät des Mieters gelangen können.Die Nutzung des WLAN‘s erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalenMedien (z. B. PC, Smartphone, Tablet) des Mieters übernimmt der Vermieter grundsätzlich keine Haftung.
- Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungenund getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich, die Kosten für seinenBesuch kostenpflichtiger Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst zu tragen.Der Mieter verpflichtet sich mit dem „klick“ auf das Akzeptieren dieser Nutzungsvereinbarung und ebenso das geltendeRecht einzuhalten. Der Mieter wird insbesondere:
- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt
insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
- die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (sogenannte Spam) und / oder anderer Formen
unzulässiger Werbung nutzen.Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die auf einerrechtswidrigen Verwendung des WLAN‘s durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen die vorliegendeNutzungsvereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehrzusammenhängende Kosten und Aufwendungen.Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein Verstoß vorliegt oderdroht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.Der Mieter ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von der oben genanntenVerantwortlichkeit und Haftung frei machen, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hätte.
- Datenschutz
Der Mieter wurde darüber informiert, dass Daten über sein Nutzungsverhalten des Internetzugangs erhoben undgespeichert und dem Vermieter täglich per Email mitgeteilt werden. Dabei wird u.a. auch die MAC-Adresse des Nutzersdem Vermieter mitgeteilt.